Eine eigene Sache ist im juristischen Sinne eine Sache, die einer Person gehört oder zu ihrem Eigentum gehört. Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat das alleinige Recht, über die Sache zu verfügen und sie frei zu nutzen. Die eigene Sache steht im Gegensatz zur fremden Sache, die einer anderen Person gehört.
Das Eigentumsrecht an einer eigenen Sache wird in Deutschland durch das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt. Es ermöglicht dem Eigentümer, über seine Sache frei zu verfügen, sie zu nutzen, zu veräußern oder zu belasten.
Eine eigene Sache kann sowohl beweglich als auch unbeweglich sein. Beispiele für eigene Sachen sind ein Grundstück, ein Auto oder ein Haustier. Der Eigentümer hat das Recht, diese Gegenstände nach seinem Belieben zu nutzen und zu verwalten.