Der Begriff „Revision“ bezieht sich im Recht auf das Verfahren, bei dem eine andere Instanz die Entscheidung eines Gerichts überprüft. Die Revision dient dazu, mögliche Fehler oder Rechtsverstöße in einem Urteil aufzudecken und zu korrigieren.
Eine Revision kann von einer Partei oder einer betroffenen Person eingereicht werden, wenn sie der Meinung ist, dass das Urteil fehlerhaft ist oder dass Verfahrensfehler begangen wurden. Die Revision ermöglicht es, dass die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüft wird und eine Neubeurteilung der Sachlage erfolgt.
Im Rahmen einer Revision werden in der Regel keine neuen Beweise vorgelegt, sondern es wird das Verfahren und die rechtliche Begründung der Entscheidung auf ihre Korrektheit hin überprüft. Das Revisionsgericht kann das Urteil bestätigen, aufheben oder zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das untergeordnete Gericht zurückverweisen.
Die Möglichkeit einer Revision trägt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei, da sie den Parteien eine weitere Instanz bietet, in der sie Ungerechtigkeiten oder Fehler bekämpfen können. Ein erfolgreiches Revisionsverfahren kann zu einer Änderung des ursprünglichen Urteils oder zu einem vollständigen Freispruch führen.