Der Rentenartfaktor ist ein Begriff aus dem deutschen Rentenversicherungssystem und bezieht sich auf die Berechnung der Rentenhöhe. Er spielt insbesondere bei der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente eine Rolle.
Der Rentenartfaktor berücksichtigt die unterschiedlichen Rentenarten und stellt sicher, dass die verschiedenen Rentenarten angemessen miteinander verglichen werden können. Dazu werden die monatlichen Rentenansprüche nach bestimmten Faktoren gewichtet, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Der Rentenartfaktor wird auf Basis der aktuellen Rentenformel berechnet, die verschiedene Komponenten wie beispielsweise Entgeltpunkte, Zugangsfaktoren und Rentenpunkte berücksichtigt. Er ist Teil der komplexen Rentenberechnung und beeinflusst die Rentenhöhe.
Bei der Altersrente sorgt der Rentenartfaktor dafür, dass die Rentenansprüche je nach Rentenart angemessen berücksichtigt werden. Bei der Erwerbsminderungsrente wird der Rentenartfaktor verwendet, um die unterschiedlichen Erwerbsminderungsrenten vergleichbar zu machen.
Der Rentenartfaktor kann die Rentenhöhe sowohl positiv als auch negativ beeinflussen, je nachdem, welche Rentenart vorliegt. Eine genaue Berechnung des Rentenartfaktors und der Rentenhöhe erfolgt durch die Rentenversicherungsträger.