Der Rechtsschein bezeichnet eine Situation, in der jemand aufgrund äußerer Umstände glaubt, dass eine bestimmte Rechtslage besteht, obwohl dies in Wahrheit nicht der Fall ist. Der Rechtsschein kann beispielsweise entstehen, wenn eine Person den Eindruck hat, dass jemand anderes berechtigt ist, über ein bestimmtes Rechtsgut zu verfügen, obwohl diese Berechtigung tatsächlich nicht besteht.
In solchen Fällen kann der Rechtsschein schützenswert sein und zu bestimmten Rechtsfolgen führen. Dies liegt daran, dass der Rechtsschein darauf beruht, dass die betreffende Person aufgrund äußerer Umstände in gutem Glauben gehandelt hat. Das Recht schützt den gerechtfertigten Vertrauen des Rechtsscheiners und stellt sicher, dass er nicht unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Der Grundsatz des Rechtsscheins findet beispielsweise Anwendung im Bereich der guten Gläubigkeit bei Vertragsabschlüssen. Wenn jemand in gutem Glauben einen Vertrag abschließt und davon ausgeht, dass die andere Vertragspartei tatsächlich berechtigt ist, kann er sich auf den Rechtsschein berufen, selbst wenn sich später herausstellt, dass die andere Partei nicht berechtigt war.
Der Rechtsschein ist ein komplexer Rechtsbegriff, der je nach Kontext unterschiedliche juristische Auswirkungen haben kann. Es ist zu beachten, bei der Beurteilung einer rechtlichen Situation den Rechtsschein angemessen zu berücksichtigen.