Die Rechtsprechung bezeichnet die Tätigkeit der Gerichte, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil des Rechtssystems dar und gewährleistet die Durchsetzung und Anwendung des Rechts.
In der Rechtsprechung analysieren und interpretieren Richter die relevanten Gesetze und treffen auf dieser Grundlage Entscheidungen in konkreten Rechtsstreitigkeiten. Dabei berücksichtigen sie auch die bisherige Rechtsprechung, um für vergleichbare Fälle kohärente Entscheidungen zu treffen und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.
Die Rechtsprechung umfasst sowohl die Entscheidungen der einzelnen Gerichte als auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die in Grundsatzurteilen festgelegt wird und für alle nachfolgenden Verfahren maßgeblich ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine große Bedeutung für die Rechtssicherheit und -entwicklung in einem Land.
Die Rechtsprechung ist unabhängig von der Legislative und der Exekutive und soll sicherstellen, dass das Recht gerecht und objektiv angewendet wird. Sie basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der die Unabhängigkeit der Gerichte von anderen staatlichen Organen gewährleistet.