Der Rechtspfleger ist eine juristische Fachkraft, die in bestimmten Bereichen der Justiz tätig ist. Er unterstützt Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit und übernimmt eigenverantwortlich Aufgaben in der Rechtspflege. Der Rechtspfleger arbeitet beispielsweise in Amtsgerichten, Landgerichten oder Oberlandesgerichten.
Zu den Aufgaben des Rechtspflegers gehört unter anderem die Bearbeitung von Eingängen, die Erteilung von Auskünften, die Fertigung von gerichtlichen Entscheidungen, die Durchführung von Rechtshilfeverfahren oder die Gerichtsvollzieherverteilung. Er nimmt eigenständig Beweise auf und unterstützt Rechtssuchende bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.
Der Rechtspfleger ist in vielen Verfahren die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und übernimmt eine wichtige Funktion bei der Gewährleistung eines effizienten und rechtsstaatlichen Justizbetriebs. Er entscheidet eigenverantwortlich über bestimmte Rechtsangelegenheiten und kann besondere Zuständigkeiten haben, wie beispielsweise im Bereich des Familiengerichts oder des Grundbuchamts.
Der Rechtspfleger verfügt über eine juristische Ausbildung und muss eine Laufbahnprüfung ablegen, um in den gehobenen Justizdienst eingestellt zu werden. Er unterliegt der Fachaufsicht durch Richterinnen und Richter, steht aber für die Gewährleistung einer effektiven Rechtspflege und die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein.