Ein Rechtsanwalt ist eine juristische Person, die als Berater und Vertreter von Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten tätig ist. Rechtsanwälte sind Teil der justiziellen Berufe und üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Sie sind verpflichtet, die Rechte und Interessen ihrer Mandanten zu wahren und sie vor Gericht zu vertreten.
Um als Rechtsanwalt tätig werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie das erfolgreiche Ablegen eines juristischen Staatsexamens. Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens kann die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer erfolgen.
Rechtsanwälte haben eine besondere Verschwiegenheitspflicht und dürfen vertrauliche Informationen ihrer Mandanten nicht weitergeben. Sie sind an das Berufsrecht gebunden und unterliegen der anwaltlichen Standespflicht. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Mandanten rechtlich zu beraten, sie vor Gericht zu vertreten und sie in außergerichtlichen Verhandlungen zu unterstützen.