Das positive Recht umfasst die gesamte geltende Rechtsordnung eines Staates. Es handelt sich um die bestehenden Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechungen und allgemein gültigen Regeln, die von hoheitlichen Stellen erlassen wurden. Das positive Recht legt die rechtlichen Normen fest, nach denen sich das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger richten muss.
Im Unterschied zum natürlichen Recht, das auf angeborenen Prinzipien und ethischen Grundsätzen basiert, beruht das positive Recht auf staatlicher Autorität und wird durch Gesetzgeber oder andere hoheitliche Stellen geschaffen. Es ist die Grundlage für die Rechtsordnung eines Staates und regelt alle Rechtsverhältnisse zwischen staatlichen Institutionen, Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen.
Das positive Recht kann sich im Laufe der Zeit ändern und weiterentwickeln. Neue Gesetze werden erlassen, alte werden abgeschafft oder abgeändert. Gerichte können ebenfalls zur Weiterentwicklung des positiven Rechts beitragen, indem sie neue Rechtsauslegungen vornehmen und Präzedenzfälle schaffen.