„Pushback“ ist ein Begriff aus dem Migrationsrecht, der sich auf die Rückführung von Asylsuchenden in ihr Herkunftsland bezieht. Wenn jemand ein Land betritt und um Asyl oder Schutz ersucht, kann die zuständige Behörde entscheiden, ob dieser Person Schutz gewährt werden soll oder nicht. Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass die Person nicht schutzbedürftig ist, kann ein „Pushback“ angeordnet werden, bei dem die Person in ihr Herkunftsland zurückgeführt wird.
Die Entscheidung über einen „Pushback“ wird in der Regel von den zuständigen Migrationsbehörden getroffen. Dabei müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Recht auf Asyl, das Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung sowie das Prinzip der Nichtzurückweisung.
Die Durchführung eines „Pushbacks“ muss im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Person gegen ihren Willen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in ihr Herkunftsland zurückgeführt wird.