Die Probezeit bezeichnet den Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit funktioniert. In der Regel beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten, wobei sie vertraglich vereinbart werden kann und auch tarifliche Regelungen hierbei eine Rolle spielen können.
Während der Probezeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer kurzen Kündigungsfrist beenden. Allerdings müssen die gesetzlichen Bestimmungen für eine Kündigung eingehalten werden.
Der Zweck der Probezeit besteht darin, eventuelle Fehlentscheidungen bei der Personalauswahl zu korrigieren. Der Arbeitgeber kann feststellen, ob der neue Mitarbeiter die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und sich gut ins Unternehmen einfügt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld kennenzulernen und zu entscheiden, ob es seinen Vorstellungen entspricht.