Die Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet, ist ein Verfahren, das es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist im Insolvenzrecht geregelt und bietet Schuldnerinnen und Schuldnern die Möglichkeit, ihre finanzielle Notlage zu bewältigen.
Das Verfahren startet in der Regel mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Im weiteren Verlauf werden die Vermögensverhältnisse des Schuldners ermittelt und ein Insolvenzplan erstellt. Dieser Plan regelt, wie die Gläubiger befriedigt werden und welche Zahlungen der Schuldner in einem gewissen Zeitraum leisten muss.
Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel sechs Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzuführen, der die Verteilung an die Gläubiger übernimmt. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Restschuldbefreiung erteilt, und der Schuldner ist von den bestehenden Schulden befreit.