Das Postgeheimnis ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, das die Vertraulichkeit der privaten Kommunikation durch Briefe, Pakete und auch elektronische Medien, wie E-Mails oder SMS, sicherstellt. Es bedeutet, dass der Inhalt und die Identität der Kommunikationspartner vor unbefugter Einsichtnahme geschützt sind.
Das Postgeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes verankert und gilt für alle Formen der Kommunikation, unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf dem traditionellen Postweg erfolgt. Es schützt sowohl persönliche als auch geschäftliche Kommunikation.
Der Schutz des Postgeheimnisses bedeutet, dass weder staatliche Instanzen noch private Unternehmen die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger ohne gesetzliche Grundlage überwachen oder kontrollieren dürfen. Verstöße gegen das Postgeheimnis sind strafbar und können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen vom Postgeheimnis, zum Beispiel in Fällen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Hier können staatliche Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in das Postgeheimnis vornehmen, sofern diese verhältnismäßig und auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses erfolgen.