Die planungsrechtliche Abwägung ist ein wichtiger Prozess bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Planungsverfahren. Sie bezeichnet die Abwägung der verschiedenen Interessen und Belange, um zu einer rechtlich und sachlich gebotenen Entscheidung zu gelangen.
Bei der planungsrechtlichen Abwägung werden sowohl öffentliche Interessen als auch die Rechte und Belange der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise die Raumordnung, Umweltauswirkungen, Naturschutz, Verkehrsplanung und sonstige öffentliche Belange. Auch die Einwendungen der Betroffenen werden im Rahmen der Abwägung geprüft und bewertet.
Die planungsrechtliche Abwägung hat das Ziel, eine ausgewogene und gerechte Entscheidung zu treffen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den individuellen Interessen gerecht wird. Dabei spielt das öffentliche Interesse eine besondere Rolle, insbesondere wenn es um die Schaffung oder den Erhalt von Infrastrukturen und öffentlichen Einrichtungen geht.