Der Planfeststellungsbeschluss ist ein juristischer Akt, der im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erlassen wird. Er bildet den abschließenden Bescheid der Planfeststellungsbehörde und stellt die Zustimmung oder Ablehnung des geplanten Vorhabens fest. Der Planfeststellungsbeschluss ist daher ein maßgebliches Instrument der baurechtlichen Genehmigung.
Im Planfeststellungsbeschluss werden sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Voraussetzungen für das betreffende Vorhaben detailliert festgelegt. Neben den Planungszielen und Eckdaten enthält er auch Auflagen, Bedingungen und Verpflichtungen für den Vorhabenträger. Der Planfeststellungsbeschluss kann auch Rechtsschutzmaßnahmen für betroffene Bürgerinnen und Bürger wie etwa Klagen ermöglichen.
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Schritt für die Realisierung von Infrastruktur- und Bauprojekten. Er gibt dem Vorhabenträger Rechtssicherheit und dient gleichzeitig der Sicherstellung des öffentlichen Interesses sowie dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses ist verbindlich und wird von den zuständigen Behörden überwacht.