Das Pflegezeitgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei einer kurzzeitigen Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen. Es soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren.
Das Pflegezeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage im Jahr für die Pflege von nahen Angehörigen freigestellt werden können. Dies gilt sowohl für eine akute Pflegesituation als auch für eine geplante Pflegezeit. Während der Freistellung besteht ein Kündigungsschutz.
Die Pflegezeit kann auch auf bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn dies im Betrieb möglich ist und eine Härtefallregelung erfüllt ist. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Gehalt, aber der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Nach Ablauf der Pflegezeit kann der Beschäftigte in der Regel wieder in seinen alten Job zurückkehren.