Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die finanzielle Leistungen für pflegebedürftige Menschen erbringt. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, die Kosten der Pflege zu tragen und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen vor der finanziellen Belastung durch Pflegeleistungen zu schützen.
Die Pflegeversicherung basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der Versicherten zur Finanzierung der Leistungen dienen. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die gesetzlich krankenversichert sind.
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen unter anderem die Kostenübernahme für ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie stationäre Pflege. Darüber hinaus sind auch diverse Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Pflegehilfsmittel oder der Entlastungsbetrag vorgesehen.