Das Pfandrecht ist ein Sicherungsrecht im Zivilrecht, das einem Gläubiger das Recht einräumt, eine ihm gehörende Sache (Pfand) zu behalten, bis der Schuldner seine Schulden beglichen hat. Das Pfandrecht dient dem Gläubiger als Absicherung für den Fall, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Das Pfandrecht kann sowohl an beweglichen Sachen als auch an Grundstücken bestellt werden. Es entsteht durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner (Pfandbestellung). Die Pfandbestellung muss jedoch meistens in einem öffentlichen Register eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu werden.
Der Gläubiger hat das Recht, das Pfand für die Dauer der Sicherung zu verwahren oder es zu verwerten, um sich aus dem Erlös zu befriedigen. Er darf aber nur die Höhe des geschuldeten Betrags einbehalten und muss den Restbetrag an den Schuldner auszahlen. Dabei gelten jedoch gesetzliche Grenzen, um den Schuldner nicht unangemessen zu benachteiligen.
Das Pfandrecht ist ein bedeutsames Instrument, um Gläubiger zu schützen und ihnen ein Druckmittel zu geben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Es ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wie zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder im Handelsgesetzbuch (HGB).