Der Personalrat ist eine Interessenvertretung der Beschäftigten in öffentlichen Dienststellen. Er dient dem Schutz und der Vertretung der Mitarbeiter und vertritt deren Belange gegenüber der Dienststelle oder dem Dienstherrn.
Der Personalrat wird in regelmäßigen Betriebsratswahlen von den Beschäftigten gewählt. Er besteht aus mehreren Mitgliedern, die je nach Größe der Dienststelle in unterschiedlicher Anzahl vertreten sind.
Der Personalrat hat verschiedene Rechte und Pflichten. Er hat das Recht auf Mitbestimmung in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern. Zudem hat er das Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei bestimmten Entscheidungen der Dienststelle.
Der Personalrat ist unabhängig und vertritt die Interessen aller Beschäftigten ohne Ansehen ihrer einzelnen Gewerkschaftszugehörigkeit. Er hat das Recht auf bestimmte Schulungen und Weiterbildungen, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.