Die personalisierte Verhältniswahl ist eine besondere Form der Wahl, bei der sowohl Parteilisten als auch Kandidaten individualisiert werden können. Dabei haben die Wähler die Möglichkeit, ihre Stimme sowohl einer Partei als auch einem bestimmten Kandidaten innerhalb dieser Partei zu geben.
Das Ziel der personalisierten Verhältniswahl ist es, den Wählern mehr Einflussmöglichkeiten zu geben und die Vertretung von individuellen Präferenzen im Parlament zu verbessern.
Bei der personalisierten Verhältniswahl werden die Sitze im Parlament sowohl über die Prozentanteile der Parteien als auch über die individuellen Stimmen für die Kandidaten vergeben. Hierbei wird eine Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht angewendet.
Die konkrete Umsetzung der personalisierten Verhältniswahl kann von Land zu Land variieren. In Deutschland wird die personalisierte Verhältniswahl beispielsweise bei der Bundestagswahl angewendet. Die Hälfte der Abgeordneten wird über die Erststimme (Mehrheitswahlrecht) in den Wahlkreisen gewählt, die andere Hälfte über die Zweitstimme (Verhältniswahlrecht) auf Basis der Parteilisten.