Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als grundlegendes Menschenrecht besonders im deutschen Recht von Bedeutung. Es schützt die allgemeine Persönlichkeitssphäre einer Person vor Eingriffen durch andere Individuen oder staatliche Stellen.
Inhaltlich umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschiedene Aspekte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit, den Schutz vor Verleumdung, Ehrverletzung und übler Nachrede sowie den Schutz der Privat- und Intimsphäre.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz verankert und wird unter anderem durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt und konkretisiert. Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Im juristischen Sinne ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein subjektives Recht, das den Schutz der Individualität und Würde einer Person gewährleistet. Es findet insbesondere Anwendung im Medienrecht, im Bereich des Datenschutzes, in der Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Online-Medien und soziale Netzwerke.