Die Parteifähigkeit bezeichnet im Juristischen die Fähigkeit einer juristischen Person oder einer Vereinigung, vor Gericht als Kläger oder Beklagter aufzutreten. Parteifähigkeit ist Voraussetzung für eine rechtswirksame und effektive Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung vor Gericht.
Gemäß dem Grundsatz der Parteifähigkeit können juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen, Vereine oder Stiftungen, als Kläger oder Beklagter auftreten. Auch politische Parteien können vor Gericht ihre Interessen vertreten. Die Parteifähigkeit ermöglicht es diesen Entitäten, ihre Rechte wirksam zu schützen und ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Die Teilnahme am rechtlichen Verfahren erfordert bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit von Rechten und die Prozessfähigkeit einer Partei. Eine Partei muss in der Lage sein, ihre Rechte geltend zu machen und die daraus entstehenden rechtlichen Wirkungen zu tragen. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Parteien fair und gleichberechtigt vor Gericht behandelt werden.