Eine gerichtliche Partei ist eine Partei in einem Gerichtsverfahren. Sie kann Kläger oder Beklagter sein und hat das Recht, ihre Standpunkte und Interessen vor Gericht zu vertreten.
Die gerichtliche Partei trägt die Last, ihre Ansprüche zu beweisen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Dies kann durch Einreichung einer Klage oder Verteidigung gegen eine Klage erfolgen. Eine Partei kann auch intervenieren, um ihre Interessen in einem laufenden Verfahren geltend zu machen.
Die gerichtliche Partei muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. Dazu gehört zum Beispiel die Parteifähigkeit, also das Recht einer natürlichen oder juristischen Person, als Kläger oder Beklagter aufzutreten. Es müssen auch Rechtsansprüche oder rechtliche Interessen vorliegen, die vor Gericht verfolgt werden können.
Die gerichtliche Partei hat das Recht auf ein faires Verfahren und auf Gehör vor Gericht. Sie kann Beweismittel vorlegen, Zeugen befragen und Argumente zur Unterstützung ihrer Position vorbringen. Das Gericht trifft dann eine Entscheidung auf der Grundlage der vorgetragenen Argumente und Beweise.