Die Organklage ist ein Rechtsbehelf, der im deutschen Verfassungsrecht vorgesehen ist. Mit der Organklage können bestimmte Verfassungsorgane, wie beispielsweise der Bundespräsident, der Bundestag oder die Landesregierung, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Rechtsakte anderer Verfassungsorgane vorgehen.
Die Organklage ermöglicht es den Verfassungsorganen, ihre Rechte und Zuständigkeiten gegenüber anderen Verfassungsorganen durchzusetzen. Sie kann eingeleitet werden, wenn ein Rechtsakt eines anderen Verfassungsorgans als verfassungswidrig angesehen wird und dadurch die Rechte oder Zuständigkeiten des klagenden Verfassungsorgans verletzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft bei einer Organklage, ob der angegriffene Rechtsakt verfassungskonform ist und ob er die Rechte und Zuständigkeiten des klagenden Verfassungsorgans verletzt. Im Falle einer Feststellung von Verfassungswidrigkeit kann das Gericht den Rechtsakt für nichtig erklären.
Die Organklage ist ein bedeutsames Mittel zur Durchsetzung der Gewaltenteilung und zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Ordnung in Deutschland.