Ordnungswidrigkeiten sind im deutschen Recht Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften, die nicht als Straftaten eingestuft werden, jedoch dennoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Gegensatz zu Straftaten sind Ordnungswidrigkeiten meist weniger schwerwiegend und werden mit geringeren Sanktionen geahndet.
Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen Verkehrsregeln, Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt in der Regel durch Geldbußen, die von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht verhängt werden.
Bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten gelten bestimmte Verfahrensregelungen, die sicherstellen sollen, dass die betroffene Person ihr Recht auf Anhörung und Verteidigung wahrnehmen kann. Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt in der Regel bei den Ordnungs- oder Verkehrsbehörden sowie bei den Verwaltungsgerichten.