Die Notwehr ist ein zentrales Konzept im deutschen Strafrecht. Sie ermöglicht es einer Person, sich in einer akuten und rechtswidrigen Bedrohungssituation gegen einen Angriff zu verteidigen, ohne sich strafbar zu machen. Dabei darf die Verteidigungshandlung nur das erforderliche Maß an Gewalt aufweisen, um die Gefahr abzuwehren.
Notwehr ist in § 32 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Die Voraussetzungen der Notwehr bestehen darin, dass ein gegenwärtiger oder unmittelbar bevorstehender rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut droht oder bereits stattfindet. Zudem darf keine mildere Möglichkeit der Verteidigung zur Verfügung stehen, und die Verteidigungshandlung muss erforderlich und verhältnismäßig sein.
Im Falle einer rechtmäßigen Notwehrhandlung entfällt die Strafbarkeit des Täters. Allerdings muss der Täter nachweisen, dass er sich in einer Situation befand, die die Notwehr erforderte. Dies kann oft schwierig sein, da die genauen Umstände nachträglich rekonstruiert werden müssen. Bei überschreitender Notwehr oder fehlender Notwehrlage kann die Verteidigungshandlung dennoch strafbar sein.