Die gebundene Norm ist eine Art von Rechtsnorm, die eine eindeutige und zwingende Regelung enthält. Im Gegensatz zur ungebundenen Norm, die einen gewissen Spielraum für Auslegung und Entscheidung offen lässt, ist die gebundene Norm konkret formuliert und lässt keine Alternativen zu.
Gebundene Normen sind häufig in Gesetzen oder Verordnungen zu finden und geben klare Anweisungen, wie bestimmte Sachverhalte zu behandeln sind. Sie schränken die Entscheidungsfreiheit von Behörden, Gerichten oder anderen Rechtssubjekten ein und legen fest, wie zu verfahren ist. Die Anwendung der gebundenen Normen ist daher meistens zwingend vorgeschrieben und lässt wenig Spielraum für eigenständige Entscheidungen.
Bei Rechtsstreitigkeiten oder Verfahrensabläufen spielen gebundene Normen eine wichtige Rolle. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage und geben klare Vorgaben für das weitere Vorgehen. Durch ihre konkrete Ausgestaltung schaffen gebundene Normen Rechtssicherheit und stellen sicher, dass alle Beteiligten nach einheitlichen Vorgaben handeln.
Es ist zu beachten, gebundene Normen von ungebundenen Normen zu unterscheiden, um die richtige Anwendung und Auslegung des Rechts zu gewährleisten. Bei Zweifeln oder Fragen zu einer gebundenen Norm kann im Zweifelsfall eine Auskunft bei Fachleuten, wie zum Beispiel Anwälten oder Richtern, eingeholt werden.