Das Non-refoulement-Gebot, auch bekannt als Nichtzurückweisungsgebot, ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der besagt, dass niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgeliefert werden darf, in dem ihm Folter, unmenschliche Behandlung oder eine Verletzung seiner Grundrechte droht. Das Gebot gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus einer Person.
Das Non-refoulement-Gebot ist insbesondere im Bereich des Asylrechts von großer Bedeutung. Es stellt sicher, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung oder Gefahr suchen, nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, wo ihnen ernsthafte Gefahr drohen könnte. Dieses Gebot ist unter anderem im internationalen Flüchtlingsrecht, wie beispielsweise der Genfer Flüchtlingskonvention, verankert.
Das Non-refoulement-Gebot ist ein Schutzmechanismus, der den Menschenrechten und der Würde des Individuums Rechnung trägt. Es dient dem Schutz von schutzbedürftigen Menschen und ist ein grundlegender Bestandteil des internationalen Rechts.