Die Nötigung ist ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland in den Paragraphen 240 und 241 geregelt ist. Sie umfasst Handlungen, durch die jemanden durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird. Die Nötigung setzt dabei voraus, dass der Täter rechtswidrig und vorsätzlich handelt.
Es gibt verschiedene Formen der Nötigung, wie beispielsweise die einfache Nötigung oder die schwere Nötigung. Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Nötigung können je nach Schweregrad unterschiedlich ausfallen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Täter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat.
Die Nötigung ist ein bedeutsames Thema im Bereich des Strafrechts, da sie die persönliche Freiheit und Autonomie eines jeden Menschen betrifft. Die genaue Auslegung des Tatbestands und die Abgrenzung zu anderen Straftaten, wie beispielsweise Erpressung, können in der Praxis jedoch komplex sein.