Die Nichtigkeit bezeichnet im juristischen Sinne den Zustand oder die Eigenschaft eines Rechtsgeschäfts, einer Vereinbarung oder eines anderen Rechtsakts, der von Anfang an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet. Ein nichtiges Rechtsgeschäft oder eine nichtige Vereinbarung wird von Rechtsbehelfen wie der Anfechtung oder Annullierung nicht betroffen, da es von vornherein unwirksam ist.
Das Gesetz oder die Rechtsprechung können verschiedene Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts vorsehen, wie beispielsweise den Verstoß gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen, fehlende erforderliche Formvorschriften oder den Mangel an Geschäftsfähigkeit einer der beteiligten Parteien. Nichtigkeit kann auch eintreten, wenn ein Rechtsgeschäft aufgrund eines Irrtums, eines Betrugs oder einer Täuschung abgeschlossen wurde.