Die nicht genehmigungsbedürftige Anlage ist eine Einrichtung oder Anlage, für deren Errichtung und Betrieb keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Der Betreiber muss jedoch dennoch sicherstellen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorschriften und Standards entspricht.
Die Nichtgenehmigungsbedürftigkeit einer Anlage ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. In der Regel handelt es sich dabei um Anlagen, die aufgrund ihrer geringen Größe, ihrer geringen Umweltauswirkungen oder anderer Kriterien als unbedenklich betrachtet werden. Beispiele für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können kleine Solaranlagen, Gartenhäuser oder einfache Lager- und Verkaufsräume sein.