Die Nebenstrafe ist eine zusätzliche Sanktion, die neben der Hauptstrafe verhängt wird. Sie dient dazu, bestimmte Aspekte des Täters zu berücksichtigen, die bei der Festsetzung der Hauptstrafe unberücksichtigt bleiben. Die Nebenstrafe kann beispielsweise als Maßnahme des Opferschutzes, der Resozialisierung oder zur Abschreckung dienen.
Beispiele für Nebenstrafen sind der Verlust des passiven Wahlrechts, der Widerruf einer Fahrerlaubnis oder die Anordnung von Anti-Aggressions-Trainings. Die Nebenstrafe wird in der Regel im Urteil festgelegt und kann für einen bestimmten Zeitraum oder auch auf Lebenszeit gelten. Sie wird neben der eigentlichen Strafe verhängt, kann aber zur Nachsicht oder zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verhängung einer Nebenstrafe liegt im Ermessen des Gerichts. Sie muss jedoch verhältnismäßig sein und darf den Grundsatz „ne bis in idem“ nicht verletzen. Die Nebenstrafe soll somit das Strafmaß ergänzen und dazu beitragen, den Täter zur Verantwortung zu ziehen und zukünftige Straftaten zu verhindern.