Die Nebenklage ist eine Form der rechtlichen Vertretung für Opfer von Straftaten. Sie ermöglicht es dem Geschädigten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und seine Interessen zu vertreten. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft, die das öffentliche Interesse am Strafverfahren vertritt, verfolgt die Nebenklage die spezifischen Interessen des Geschädigten.
Um Nebenkläger zu werden, muss der Geschädigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss insbesondere durch die begangene Straftat unmittelbar beeinträchtigt sein. Die Nebenklage kann in vielen Fällen dazu dienen, den Straftäter zu einer angemessenen Wiedergutmachung zu verpflichten und das Strafmaß mitzugestalten.
Im Laufe des Strafverfahrens hat der Nebenkläger das Recht, Beweisanträge zu stellen, Zeugen zu hören und Akteneinsicht zu nehmen. Er kann auch in der Hauptverhandlung Fragen stellen und ein Schlussplädoyer halten. Die Nebenklage trägt somit zur Aufklärung des Sachverhalts bei und stärkt die Rechte des Geschädigten.