Das Naturrecht ist ein Rechtsbegriff, der auf die Idee eines objektiven, universellen und unwandelbaren Rechts hinweist, das allen Menschen innewohnt. Es basiert auf der Annahme, dass bestimmte moralische Grundsätze und Werte von Natur aus gegeben sind und daher von allen Menschen unabhängig von politischen Vereinbarungen oder Gesetzen anerkannt werden sollten.
Das Konzept des Naturrechts geht davon aus, dass es eine höhere Autorität gibt, die über den menschlichen Gesetzen steht und dass diese Autorität es erlaubt, zwischen richtig und falsch, Gut und Böse zu unterscheiden. Naturrechtstheoretiker argumentieren, dass das Naturrecht die Grundlage für ein gerechtes und faires Rechtssystem bildet und dass menschliche Gesetze in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Naturrechts erlassen werden sollten.
Das Naturrecht hat eine lange Geschichte und wurde in verschiedenen Kulturen und Rechtsordnungen auf unterschiedliche Weise interpretiert. Es war insbesondere in der antiken griechischen Philosophie und im römischen Recht von Bedeutung. Im heutigen Rechtssystem ist das Naturrecht jedoch umstritten und wird von verschiedenen Rechtsschulen und juristischen Theorien kritisiert.