Ein Mitgliedstaat ist ein Staat, der Mitglied in einer internationalen Organisation oder Gemeinschaft ist. Der Begriff wird oft verwendet, um die einzelnen Länder innerhalb einer politischen Union oder eines Bündnisses zu bezeichnen, zum Beispiel in der Europäischen Union.
Als Mitgliedstaat haben die Länder bestimmte Rechte und Pflichten, die sich aus den Vereinbarungen und Verträgen der internationalen Organisation ergeben. Sie haben das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken und diese mitzubestimmen, und sind gleichzeitig verpflichtet, die gemeinsamen Ziele und Regeln einzuhalten.
In der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten zum Beispiel das Recht, Abgeordnete in das Europäische Parlament zu entsenden und an den Entscheidungen der EU mitzuwirken. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen und die gemeinsamen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Die Mitgliedschaft in einer politischen Union oder einem Bündnis kann für die Mitgliedstaaten verschiedene Vorteile haben, wie zum Beispiel einen größeren Einfluss in der internationalen Politik, wirtschaftliche Vorteile oder den Schutz gemeinsamer Werte und Interessen.