Die Mitarbeitervertretung bezeichnet eine Einrichtung in Unternehmen oder Behörden, die die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Die Mitarbeitervertretung wird von den Beschäftigten gewählt und hat das Recht, bei bestimmten Entscheidungen mitzubestimmen.
In Deutschland gibt es zwei Formen von Mitarbeitervertretungen: die Personalvertretung im öffentlichen Dienst und den Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Beide Gremien haben ähnliche Aufgaben und Rechte, zum Beispiel das Recht auf Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, Arbeitszeitregelungen oder der Einführung neuer Technologien.
Die Mitarbeitervertretung hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und ihre Rechte zu wahren. Sie verhandelt mit dem Arbeitgeber über tarifliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten und setzt sich für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutz und sozialen Standards ein.
Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung werden für eine bestimmte Amtszeit gewählt und stehen in einem ständigen Austausch mit den Beschäftigten. Sie sind Ansprechpartner bei Fragen, Problemen oder Missständen im Arbeitsumfeld und setzen sich für Lösungen und Verbesserungen ein.