Die Menschenrechte sind Grundrechte, die allen Menschen von Geburt an zustehen, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrem Geschlecht, ihrer Rasse oder ihrer Religion. Sie sind universell und gelten weltweit. Menschenrechte dienen dem Schutz der individuellen Freiheit und der Würde des Menschen. Sie wurden erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 durch die Vereinten Nationen festgelegt.
Zu den Menschenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Verbot von Folter und Sklaverei. Diese Rechte sind in vielen nationalen Verfassungen sowie in internationalen Menschenrechtsabkommen verankert.
Das Ziel der Menschenrechte ist es, Diskriminierung, Ungerechtigkeit und Machtmissbrauch zu bekämpfen. Sie dienen als grundlegende Normen für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft und legen die Verantwortung des Staates für den Schutz der Menschenrechte fest.