Das Verbot der Mehrfachverteidigung ist eine Regelung im Strafrecht, die sicherstellen soll, dass ein Angeklagter nur von einem einzigen Verteidiger vertreten wird. Diese Regelung dient der Wahrung eines fairen Verfahrens und verhindert mögliche Interessenkonflikte, die entstehen könnten, wenn mehrere Verteidiger parallel tätig wären.
Das Verbot der Mehrfachverteidigung ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt und wird von den Gerichten streng ausgelegt. Es bedeutet, dass ein Angeklagter nur einen einzigen Verteidiger wählen kann und dieser auch die alleinige Vertretungsbefugnis hat. Eine Mehrfachverteidigung kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden, wenn dies im Interesse des Angeklagten erforderlich ist.
Das Verbot der Mehrfachverteidigung sichert die Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozess und gewährleistet, dass sein Verteidiger unabhängig und unbeeinflusst handeln kann. Es verhindert potenzielle Konfliktsituationen, die entstehen können, wenn mehrere Verteidiger unterschiedliche Strategien verfolgen oder sich in die Quere kommen.