Mehrarbeit bezeichnet die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Sie kann sowohl auf Anweisung des Arbeitgebers als auch auf freiwilliger Basis vom Arbeitnehmer erbracht werden.
Die Vergütung für Mehrarbeit ist gesetzlich geregelt und kann entweder durch Freizeitausgleich oder durch finanzielle Vergütung erfolgen. In vielen Fällen wird Mehrarbeit mit einem Zuschlag auf den normalen Stundenlohn vergütet, der als Überstundenzuschlag bezeichnet wird.
Es gibt bestimmte gesetzliche Regelungen, die die Dauer und Verteilung von Mehrarbeit begrenzen. So darf in der Regel nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden und es müssen Pausenzeiten eingehalten werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass regelmäßige Ruhepausen eingehalten werden und dass ausreichender Freizeitausgleich gewährt wird.
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart. Wenn der Arbeitnehmer jedoch freiwillig Mehrarbeit leistet, kann er in der Regel keine zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich verlangen.