Als leitende Angestellte werden im Arbeitsrecht Führungskräfte mit einer hohen Entscheidungsbefugnis bezeichnet. Sie nehmen in der Regel eine Schlüsselposition im Unternehmen ein und haben oft Personal- und Budgetverantwortung. Leitende Angestellte zeichnen sich durch eine hohe Qualifikation und Fachkompetenz aus.
Leitende Angestellte unterliegen oft besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen. So gelten für sie zum Beispiel längere Kündigungsfristen und sie haben keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge. Zudem sind sie oft vom Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen, das die Rechte der Arbeitnehmervertretung regelt.
Um als leitende Angestellte anerkannt zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die Entscheidungsbefugnis in wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens, die Vertretung des Unternehmens nach außen sowie die Befugnis zur Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern.
Leitende Angestellte haben in der Regel ein höheres Gehalt als normale Angestellte. Sie tragen jedoch auch eine größere Verantwortung und sind oft mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden. Die genauen Regelungen für leitende Angestellte können jedoch je nach Unternehmen und Branche variieren.