Im Zivilrecht bezeichnet der Begriff Leistungsstörung die Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung. Eine Leistungsstörung kann auf verschiedenen Gründen beruhen, wie beispielsweise Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, mangelhafte oder fehlerhafte Leistung.
Bei einer Leistungsstörung hat der Geschädigte verschiedene Rechte und Möglichkeiten. Er kann zunächst die Erfüllung des Vertrages verlangen, beispielsweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist dies nicht möglich oder erfolglos, kann er vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz fordern.
Auch der nicht erfüllende Vertragspartner hat Rechte und Möglichkeiten. Er kann beispielsweise bei Vorliegen von Unmöglichkeit der Leistung oder bei Sachmängeln seine Haftung begrenzen oder ausschließen. Es ist jedoch wichtig, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien im Vertrag eindeutig geregelt sind.
Bei einer Leistungsstörung ist es wichtig, dass beide Parteien den Dialog suchen und Lösungen finden, um eine Eskalation des Konflikts zu vermeiden. Eine frühzeitige Klärung der Situation und die Einigung auf angemessene Lösungen können oft dazu beitragen, dass die Beziehung zwischen den Vertragspartnern aufrechterhalten bleibt.