Unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben versteht man sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen die volle oder teilweise Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese Leistungen sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch IX geregelt.
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen unter anderem medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen oder die Übernahme von Fahrtkosten. In einigen Fällen kann auch eine Umschulung oder Weiterbildung finanziell unterstützt werden.
Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei einer zuständigen Stelle wie beispielsweise der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen und welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind. Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen wird im Anschluss getroffen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung und ermöglichen es Menschen mit Beeinträchtigungen, trotz ihrer Einschränkungen am Arbeitsleben teilzuhaben und dadurch ihre Existenz zu sichern.