In Deutschland gibt es insgesamt 16 Bundesländer, die eigenständige staatliche Einheiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Die Länder haben eigenständige Verwaltungsorgane, Gesetzgebungskompetenzen und Verfassungen.
Die Länder sind seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wichtige Bestandteile des deutschen föderalen Systems. Sie haben neben dem Bund eigene Zuständigkeiten und Kompetenzen in verschiedenen Politikbereichen, wie beispielsweise Bildung, Kultur, Justiz oder Polizei. Dabei sind die Länder weitgehend autonom und können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigene Gesetze erlassen.
Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist in Artikel 70 bis 83 des Grundgesetzes geregelt. Diese Artikel legen fest, in welchen Bereichen der Bund Gesetzgebungskompetenzen hat und in welchen Bereichen die Länder zuständig sind. Zudem können die Länder durch den Bundesrat, in dem sie vertreten sind, auch Einfluss auf bundesweite Entscheidungen nehmen.
Die Länder haben auch die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen und gemeinsame Interessen in der Länderkammer des Bundesrates zu vertreten. Dort können sie gemeinsame Positionen erarbeiten und ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten.