Die Kultusfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Recht, das die freie Ausübung von Religion und die Selbstbestimmung über religiöse Angelegenheiten gewährleistet. Sie ist in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert. Das bedeutet, dass jede Person das Recht hat, ihren Glauben frei zu wählen und auszuüben.
Die Kultusfreiheit umfasst neben dem Recht auf Religionsausübung auch das Recht auf religiöse Erziehung und Unterrichtung. Das heißt, Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen und ihnen religiöse Praktiken zu vermitteln. Gleichzeitig gilt aber auch das Recht auf religiöse Neutralität des Staates, das sicherstellen soll, dass keine Religion privilegiert oder benachteiligt wird.
Die Kultusfreiheit gilt sowohl für die großen etablierten Religionen als auch für kleinere Religionsgemeinschaften und individuelle Glaubensüberzeugungen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Religionsfreiheit und stellt sicher, dass religiöse Überzeugungen und Praktiken in Deutschland geschützt sind.