Der Begriff Konsens beschreibt in der Rechtswissenschaft die Übereinstimmung aller beteiligten Parteien oder Vertragspartner in einer Frage oder Angelegenheit. Dabei geht es nicht nur um eine bloße Zustimmung, sondern um eine freiwillige, informierte und einheitliche Meinungsbildung aller Beteiligten. Konsens ist eine wichtige Grundlage für Verträge, Vereinbarungen oder Entscheidungen und stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien ihre Interessen und Rechte berücksichtigen können.
Im juristischen Kontext spielt der Konsens vor allem bei Verträgen eine bedeutende Rolle. Für einen rechtsgültigen Vertrag ist es notwendig, dass alle Parteien ihren Willen frei und unbeeinflusst erklären und sich darüber einig sind, wie der Vertrag ausgestaltet werden soll. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, das jedem individuellen Willen und den Verhandlungen zwischen den Parteien Raum lässt.
Konsens kann auf verschiedene Weisen erreicht werden, zum Beispiel durch Verhandlungen, Kompromisse, Abstimmungen oder Vertragsverhandlungen. Dabei ist es wichtig, dass alle Parteien die Möglichkeit haben, ihre Interessen zu äußern, eventuelle Meinungsunterschiede zu klären und letztendlich einen gemeinsamen Konsens zu finden.