Der Konkurs ist ein Verfahren zur Abwicklung und Liquidation eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder einer Privatperson. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzrechts und dient der Befriedigung der Gläubiger des zahlungsunfähigen Schuldners.
Im Konkursverfahren werden die Vermögenswerte des zahlungsunfähigen Schuldners verwertet und die Gläubiger nach bestimmten Regeln befriedigt. Dies erfolgt durch den Verkauf der Vermögenswerte und die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger. Der Konkurs ermöglicht es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und einen geordneten Ablauf der Zahlungsabwicklung sicherzustellen.
Das Konkursverfahren wird in der Regel von einem Insolvenzverwalter oder einem Insolvenzgericht durchgeführt. Dabei gelten bestimmte Regeln und Vorschriften, die im Insolvenzgesetz festgelegt sind. Der Konkurs kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, zum Beispiel als Eigenverwaltung oder als Regelinsolvenzverfahren.
Der Konkurs soll eine faire und gerechte Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit gewährleisten und eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ermöglichen. Er dient der Sicherung des Gläubigerschutzes und trägt zur Stabilität des Wirtschaftssystems bei.