Das Klageerzwingungsverfahren ist ein Verfahren, das es einer Person ermöglicht, eine Klage gegen eine andere Person zu erzwingen, wenn die Staatsanwaltschaft die Klage nicht von sich aus erhebt.
In Deutschland ist es grundsätzlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftaten zu verfolgen und Klagen zu erheben. Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch der Meinung ist, dass ein hinreichender Tatverdacht oder ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt, kann sie von der Klageerhebung absehen.
In solchen Fällen kann eine Privatperson das Klageerzwingungsverfahren nutzen, um die Klage doch noch durchzusetzen. Hierfür muss die Privatperson einen Antrag bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft stellen und die Gründe darlegen, warum die Klage erhoben werden soll.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüft den Antrag und entscheidet, ob die Klageerhebung angeordnet wird oder nicht. Wenn die Klageerhebung angeordnet wird, wird ein öffentliches Klageverfahren eingeleitet.
Das Klageerzwingungsverfahren dient dazu, sicherzustellen, dass mögliche Straftaten nicht ungesühnt bleiben und dass auch Privatpersonen die Möglichkeit haben, Strafverfolgung zu betreiben, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus keine Klage erhebt.