Ein Kaufmann ist eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Um als Kaufmann zu gelten, muss die Person ein zur Führung eines Handelsgewerbes erforderlicher Kaufmann mit Vollkaufmannsqualität sein. Dies bedeutet, dass der Kaufmann entweder ein Gewerbetreibender oder ein Handelsgesellschaftler ist.
Als Gewerbetreibender ist der Kaufmann eine Einzelperson, die ein Gewerbe betreibt und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Hierbei handelt es sich meistens um Handwerker oder Freiberufler, die im Handelsregister eingetragen sind.
Handelsgesellschaftler sind dagegen die Mitglieder einer Handelsgesellschaft, wie beispielsweise einer OHG, KG oder GmbH. Für die Kaufmannseigenschaft ist es hierbei unerheblich, ob die Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.