Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ein Grundsatz des europäischen Binnenmarkts und ein Rechtsgrundsatz des europäischen Unionsrechts. Sie besagt, dass der grenzüberschreitende Verkehr von Kapital innerhalb der Europäischen Union frei sein soll und dass jede Diskriminierung von Kapitaltransaktionen zwischen den Mitgliedstaaten verboten ist.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht es Unternehmen, Investitionen und Kapital innerhalb der EU ohne Hindernisse oder Diskriminierung zu tätigen. Die freie Bewegung von Kapital ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Binnenmarkts und soll die wirtschaftliche Integration und das wirtschaftliche Wachstum fördern.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist auch für Privatpersonen von Bedeutung, da sie die Freiheit haben, Vermögenswerte, Geld oder Investitionen innerhalb der EU zu verlagern oder zu investieren.
Der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit kann jedoch in bestimmten Fällen eingeschränkt oder beschränkt sein, zum Beispiel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des öffentlichen Interesses. In solchen Fällen ist es möglich, dass Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen ergreifen, um den Kapitalverkehr zu überwachen oder zu kontrollieren.