Die Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen, bei der das Kapital und die Verbindlichkeiten von den Gesellschaftern getrennt sind. Die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bietet den Vorteil der beschränkten Haftung, d.h. die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Typische Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft). Bei einer GmbH sind die Anteile am Stammkapital in Form von Geschäftsanteilen aufgeteilt, während bei einer AG die Anteile in Form von Aktien gehandelt werden.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert in der Regel einen notariellen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister. Kapitalgesellschaften unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen und haben eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Eine Kapitalgesellschaft kann aufgrund ihrer rechtlichen Struktur, ihres Kapitals und ihrer beschränkten Haftung leichter externe Finanzierungsmöglichkeiten erschließen und ist in der Regel besser für größere Unternehmen und Unternehmensgruppen geeignet.