Der Kanzler ist ein Amtsträger im Bereich des öffentlichen Rechts und kann verschiedene Bedeutungen haben. In manchen Ländern wird der Regierungschef als Kanzler bezeichnet, wie zum Beispiel in Deutschland, wo der Bundeskanzler die politische Leitung der Bundesregierung innehat.
Darüber hinaus gibt es auch den Kanzler als eine Funktion in Gerichten oder Universitäten. Der Kanzler eines Gerichts ist für die Verwaltung und Organisation des Gerichts zuständig. Er ist für die administrative Unterstützung der Richter und die Durchführung der Verfahren verantwortlich.
Ein Universitätskanzler hingegen ist für die organisatorischen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Belange der Hochschule zuständig. Er vertritt die Hochschule nach außen und unterstützt den Rektor bei seiner Arbeit.
Der Kanzler ist also eine Person, die in verschiedenen Organisationen für administrative, organisatorische und rechtliche Belange zuständig ist und die Leitungsfunktion in diesen Bereichen ausübt.